Feurio Fragen & Antworten - allgemeine Fragen zu Feurio:
Rechtliche Situation - Darf ich Audio-CDs kopieren?


Frage: Wie ist eigentlich die rechtliche Situation? Darf ich Audio-CDs für meinen Bedarf Kopieren? Und wie ist es, wenn ich mir eine CD ausleihe? Darf ich die Kopieren?
Darf ich Kopien oder selbst zusammengestellte Sampler verschenken?


Antwort:Für DEUTSCHLAND gilt für alle Fragen: JA.
Laut DEUTSCHEM Recht ist das Kopieren von AUDIO-CDs zum PRIVATEN Bedarf gestattet.
Dies ist im Urheberrecht geregelt:

UHRG, § 53
Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch
Absatz 1: Zulässig ist, einzelne Vervielfältigungsstücke eines Werkes zum privaten Gebrauch herzustellen. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen; doch gilt dies für die Übertragung von Werken auf Bild- oder Tonträger und die Vervielfältigung von Werken der bildenden Künste nur, wenn es unentgeltlich geschieht.

INTERPRETATION:
ACHTUNG:
Dies ist jetzt unsere Interpretation des Gesetzes. (Die Interpretation wurde selbstverständlich mit unserem Anwalt abgesprochen, aber es ist immer möglich, das ein Richter des Gesetz anders Interpretiert - dies kann daher nur als Denkansatz verstanden werden und natürlich ohne jegliche Garantie).

GRUNDSÄTZLICH: Beim Kopieren von Audio-CDs ist es (im Gegensatz zu SOFTWARE) unerheblich, ob sich das Original im eigenem Besitz befindet oder nicht - man darf sich also eine CD von einem Freund oder aus einer Bibliothek ausleihen, Kopieren, das Original zurückgeben und die Kopie behalten.
Ebenfalls darf man (ebenfalls im Gegensatz zu Software) die Kopie behalten, wenn man das Original verkauft.

VERSCHENKEN VON KOPIEN:
Ja, man DARF Kopien von AUDIO-CDs verschenken: Im Gesetz steht eindeutig "zum privaten Gebrauch". Leider ist der "private Gebrauch" nicht genau definiert, nach momentaner Rechtssprechung schließt der "private Gebrauch" aber das verschenken an Personen, zu denen eine persönliche Beziehung besteht, mit ein.
D.h. man darf problemlos eine Kopie einer CD einem Freund oder gutem Bekannten schenken.
VORSICHT: Das Problem ist natürlich, wo genau die Grenze zu ziehen ist - dies entscheidet im Zweifelsfalls ein Richter. Klar dürfte sein, dass man nicht einfach so Kopien an Fremde verschenken darf.
Auch wenn jemand z.B. in einer Newsgruppe oder am schwarzem Brett einer Firma schreibt, er suche eine bestimmte CD, ob ihm nicht jemand eine Kopie schenken könnte, fällt dies wahrscheinlich nicht mehr unter privatem Gebraucht.
Dies ist aber auch im Zusammenhang mit der Anzahl der Kopien zu sehen - verschenkt man eine oder zwei Kopien, wird das mit Sicherheit noch als "privater Gebrauch" gewertet. Verschenkt man aber Hunderte von Kopien, dürfte dies schwer darzulegen sein (siehe nächster Absatz).
Um hier auf der sicheren Seite zu bleiben, sollte man Kopien nur an Freunde, gute Bekannte oder Arbeitskollegen, mit denen man auch öfter mal ein persönlichen Wort wechselt, verschenken.

ANZAHL DER KOPIEN:
Im Gesetz steht "einzelne Vervielfältigungsstücke", d.h. man darf nicht beliebig viele Kopien erstellen - sondern eben nur "einzelne".
Das Gesetz gibt hier keine feste Anzahl vor. Es gab in der Vergangenheit ein Urteil, wo die Grenze bei 7 Kopien festgelegt wurde - dies war aber kein Höchstrichterliches Urteil und ist somit kein fester Wert.
Dies liegt also im Zweifelsfall im Ermessensspielraum des Richters.
Fazit: Man sollte nicht auf die Idee kommen, der ganzen Belegschaft seiner Firma (solange es kein Kleinbetrieb ist) Kopien seiner Lieblings-CD zu schenken - das ist mit Sicherheit nicht mehr rechtlich abgedeckt.

ENTGELT FÜR KOPIEN?
Oft kam auch die Frage auf, ob man, wenn man für z.B. Bekannte CDs kopiert, sich die Unkosten (Rohlinge, "Brenner-Verschleiß") erstatten lassen darf.
Hierzu können wir nur sagen: VORSICHT! Die genaue Rechtslage ist noch nicht geklärt, selbst unser Anwalt konnte nur sagen, dass man da noch auf ein Grundsatzurteil warten müsste.
Klar ist, dass man keine "Gebühr" für das Kopieren verlangen darf (das Gesetzt fordert ja Ausdrücklich, dass die Kopie unentgeltlich erfolgen muss). Ein "Ausgleich" für die Brenner-Abnutzung zu erheben, ist ebenfalls sehr kritisch.
Zum Thema Rohling: Selbst das Verlangen des Preises des Rohlings KÖNNTE problematisch sein. Man sollte dass besser so lösen, dass man ERST dem Freund einen leeren Rohling verkauft (oder besser: in seinem Namen einen Rohling einkauft) und dann auf SEINEM Rohling die Daten brennt.
ACHTUNG: Bitte jetzt NICHT auf die Idee kommen, die "Gebühr" für das Kopieren in den Rohling einzurechnen, d.h. den Rohling für z.B. 1 DM einzukaufen und dann für 5 DM an den Freund weiterzuverkaufen - dies könnte ebenfalls als Entgelt für das Kopieren ausgelegt werden.

Hier sollte man also wirklich sehr vorsichtig sein - der beste Weg ist es immer noch, die Kopie ohne jegliche, wie auch immer geartete, Bezahlung zu machen und sich dann von dem Freund auf ein Bier (oder eine Cola) einladen zu lassen.

FÜR ANDERE LÄNDER:
In anderen Ländern gelten teilweise andere Gesetze, so dass wir diese Frage hier leider nicht allgemein beantworten können - hier müssen Sie im Zweifelsfall schon selbst in den entsprechenden Gesetzen Ihres Landes nachlesen oder einen Anwalt befragen.

Siehe auch:
Fragen und Antworten - allgemeine Fragen zu Feurio!
Fragen und Antworten - Hauptseite

   Feurio! Onlineshop: Top-Seller   

[XLayer Carbon Vinyl CDR 80, 52x, Printable (50er Pack)]

XLayer Carbon Vinyl CDR 80, 52x, Printable (50er Pack)
Oberseite im Schallplatten-Design; Innenkreis Bedruckbar (Tintenstrahl-Drucker)
Schreibseite: Schwarz - sehr UV-resistent.
Preis: Ab 21.60 EUR je 50er Pack (0.43 EUR je Rohling)
[Exot (Keine Wertung)]

Sie sind der 4321. Besucher dieser Seite (Heute: 3)